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Handgepäck

Die Sicherheitskontrollen sollen verhindern, dass gefährliche Gegenstände oder Stoffe an Bord eines Flugzeuges gelangen, die die Sicherheit des Luftverkehrs gefährden könnten. Damit Sie Ihre Reise gut vorbereiten können, haben wir die wichtigsten Daten und Fakten hier zusammengestellt. Da sich jederzeit und auch kurzfristig Änderungen ergeben können, erheben die Angaben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und sind ohne Gewähr.

Weitere und aktuelle Informationen erhalten Sie durch Ihre jeweilige Fluggesellschaft oder auf den Internetseiten des Bundesministeriums unter www.bmi.bund.de.

Bitte verstauen Sie Flüssigkeiten, Gele, Cremes oder ähnliche Substanzen möglichst in Ihrem aufzugebenden Reisegepäck. Spitze und scharfe Gegenstände, die mehr als 6 cm messen, müssen immer im aufgegeben Reisegepäck verstaut werden. Wir empfehlen, das Handgepäck immer auf das unbedingt Nötige zu reduzieren.
 

Flüssigkeiten im Handgepäck

Im Handgepäck sind Flüssigkeiten nur in begrenzten Mengen erlaubt

Zu den Flüssigkeiten zählen:

  • Getränke
  • Schäume
  • Pasten (inklusive streichbarer Lebensmittel)
  • Lotionen
  • Gele
  • Sprays
  • ​​​​​​​und andere Artikel mit ähnlicher Konsistenz, wie zum Beispiel Make-up, Wimperntusche, Lipgloss usw.

Diese Flüssigkeiten dürfen nur in Einzelbehältnissen mit einem maximalen Fassungsvermögen von 100 Millilitern mitgeführt werden. Bei der Mitnahme von mehr als einem Flüssigkeitsbehältnis sind sämtliche Einzelbehältnisse in einem transparenten, wieder verschließbaren Plastikbeutel mit einem Gesamtvolumen von max. 1 Liter zu verstauen. Dieser Beutel muss vollständig geschlossen sein und ist an der Handgepäckkontrolle dem Sicherheitspersonal separat auszuhändigen. Pro Fluggast ist nur ein Plastikbeutel mit max. 1 Liter erlaubt. Medikamente und Spezialnahrung (Babynahrung, medizinische oder diätische Flüssigkeiten), die während des Fluges benötigt werden, können außerhalb des Plastikbeutels transportiert werden. Die Notwendigkeit von medizinischen Flüssigkeiten sollte durch ein ärztliches Attest oder Rezept nachweisbar sein. Bei der Bestimmung der Einzelbehältnisse ist nicht der tatsächliche Inhalt, sondern das Verpackungsvolumen entscheidend. So darf eine halb volle 175 ml Körperlotion nicht im Handgepäck mitgenommen werden. Duty-Free Waren, die an Flughäfen der EU oder an Bord eines Flugzeuges einer EU-Fluggesellschaft erworben wurden, dürfen in einer manipulationssicheren Verpackung mitgeführt werden, sofern ein Kaufbeleg vom selben Tag vorliegt.

 

Alle Infos zum Download finden Sie hier:
 

Handgepäckinformation

Sicherheitsbestimmungen

Wichtige Hinweise für Fluggäste

Gefährliche Güter

Gegenstände, von denen eine Gefahr ausgehen kann oder bei denen die Gefahr der Verwechslung besteht, fallen unter die Bestimmungen der gefährlichen Güter und dürfen weder im Handgepäck noch im Reisegepäck mitgeführt werden.

Gefährliche Güter dürfen weder im Handgepäck noch im Reisegepäck mitgeführt werden:

  • Explosivstoffe, wie Feuerwerkskörper, Wunderkerzen etc.
  • Komprimierte, verflüssigte, unter Druck gelöste oder tiefgekühlte Gase, wie z.B. Campinggas-Kartuschen
  • Entzündbare Feststoffe und entzündliche Flüssigkeiten einschließlich selbstentzündlicher oder wasserreaktiver Stoffe. Hierzu gehören auch Farben, Lacke, Verdünner oder Feuerzeugbenzin
  • Reiner Alkohol
  • Giftstoffe und infektiöse Stoffe
  • Oxidierende Stoffe und Peroxide, z.B. Bleichstoffe
  • Radioaktive Stoffe
  • Ätzende Flüssigkeiten und Feststoffe, wie zum Beispiel Nassbatterien oder Quecksilber, auch als Bestandteil vom Instrumenten
  • Umweltgefährdende Stoffe usw.

Weiterhin gelten neben der neuen EU-Verordnung folgende Bestimmungen:

  • Laptops und verschiedene andere elektronische Geräte sind auszupacken und werden getrennt geröntgt.
  • Das generelle Verbot für die Mitnahme von gefährlichen Gütern, wie zum Beispiel Feuerzeugbenzin oder anderen brennbaren, explosiven oder gesundheitsgefährdenden Substanzen bleibt weiterhin bestehen.
  • Für Rollstühle sowie andere batteriebetriebene Fortbewegungsmittel gelten zusätzliche Bestimmungen. Nähere Informationen erhalten Sie bei unserem Informationsschalter im Terminal, telefonisch unter der Rufnummer +49 (0) 2955 77 0 oder bei den Fluggesellschaften.

Besonderer Hinweis für Raucher:
Sicherheitsstreichhölzer oder Feuerzeuge sind am eigenen Körper zu tragen und dürfen sich weder im Handgepäck noch im Reisegepäck befinden.

Weitere Informationen unter: 

www.bmi.bund.de
www.auswaertiges-amt.de

Sicherheitskontrollen

Wichtige Hinweise zu den Handgepäck- und Personenkontrollen

Vor dem Betreten des Wartebereichs müssen Sie die Sicherheitsschleuse für Personen- und Handgepäckkontrollen passieren. Bitte halten Sie an dieser Stelle Ihre Bordkarte bereit. Um einen reibungslosen Ablauf zu gewähren und unnötige Verzögerungen zu vermeiden, bitten wir alle Fluggäste, sich bereits vor Antritt der Reise auf die Sicherheitsbestimmungen einzustellen. Für die Personenkontrollen werden u.a. Tor- und Handsonden benutzt.

Zur Vorbereitung legen Sie bitte Mäntel, Jacken, Westen o. ä. ab und entnehmen den Tascheninhalt aus Hosen- und Hemdtaschen. Alle losen Gegenstände (Schlüssel, Geldbörsen, Münzen, Feuerzeuge, Schreibgeräte etc.) werden in den bereitstehenden Wannen gesammelt und durch die Röntgenschleuse geführt. Laptops und verschiedene andere elektronische Geräte sind auszupacken und werden getrennt geröntgt. Ein akustisches Signal der Sonde signalisiert, dass eine weitere Kontrolle durch das Sicherheitspersonal erfolgen muss.

Personen mit Herzschrittmacher können selbstverständlich die Torsonde umgehen und sich direkt einer manuellen Kontrolle unterziehen.

Wichtiger Hinweis:

Nicht erlaubte Gegenstände, die bei der Sicherheitskontrolle entdeckt werden, werden einbehalten und entsorgt. Eine Aufbewahrung ist nicht möglich. Unter Umständen kann der Gegenstand von Ihnen noch zum eigenen PKW gebracht oder per Post an die Heimatadresse geschickt werden. Nach der Personenkontrolle können Sie Ihr Handgepäck wieder entgegennehmen. Gegebenenfalls werden Sie gebeten, Gepäckstücke zu öffnen und einzelne Gegenstände zusätzlich prüfen zu lassen.

Wir bitten Sie um Verständnis für Unannehmlichkeiten und Wartezeiten, die im Rahmen der Kontrollen entstehen. Die Maßnahmen dienen immer der Sicherheit des Luftverkehrs und Ihrer eigenen Sicherheit.


Reisegepäck

Ihr Reisegepäck geben Sie an den Check-In-Schaltern auf. Bitte beachten Sie die jeweils gültigen Freigepäckgrenzen ihrer gebuchten Airline. Die Freigepäckgrenzen für Ihren Flug entnehmen Sie bitte Ihrem Flugticket oder Ihrer Buchungsbestätigung. Unabhängig von der Freigepäckgrenze sollte Ihr aufzugebendes Reisegepäck nicht schwerer als 32 kg pro Gepäckstück sein, in einigen Ländern werden Koffer über 32 kg nicht verladen. Für Flüge nach Amerika gelten gesonderte Regeln. Wir empfehlen Ihnen, sich bereits bei der Buchung über die Begrenzungen zu erkundigen. Im Reisegepäck dürfen Flüssigkeiten in unbegrenzter Menge aufgegeben werden. Achten Sie bitte darauf, dass alle elektronischen Geräte, die Sie im Koffer befördern möchten, vorher ausgeschaltet sind.


Über- & Sondergepäck

Bitte prüfen Sie die Freigepäckgrenzen mit Ihrer Fluggesellschaft. Haben Sie weiteres Gepäck, welches über die Freigepäckgrenze hinausgeht, kann dieses gegen ein zusätzliches Entgelt mit dem übrigen Reisegepäck aufgegeben werden. Jedoch ist dies abhängig vom zur Verfügung stehenden Stauraum im Flugzeug. Handelt es sich um größere Mengen, ist eine Anmeldung bei der entsprechenden Fluggesellschaft dringend zu empfehlen.

Hinweis

Unabhängig von der Freigepäckgrenze darf Ihr aufzugebendes Reisegepäck nicht schwerer als 32 kg pro Gepäckstück sein. In einigen Ländern werden Gepäckstücke über 32 kg, die nicht als Sondergepäck angemeldet sind, nicht verladen. Sondergepäck oder Sperrgepäck, wie z. B. Taucherlampen, Fahrräder, Ski, Surfbretter und auch Gepäckstücke, die die Maße normalen Gepäcks überschreiten, müssen vorab bei der Fluggesellschaft angemeldet werden und sind z. T. gebührenpflichtig.

Wir empfehlen die rechtzeitige Kontaktaufnahme mit der jeweiligen Fluggesellschaft vor Antritt der Reise. Die Gebühren für das Übergepäck oder Sondergepäck werden von den Fluggesellschaften festgelegt und sind auf den Websites veröffentlicht.

Transport von Rollstühlen

Für elektrische Rollstühle sowie andere batteriebetriebene Fortbewegungsmittel gelten zusätzliche Bestimmungen. Nähere Informationen erhalten Sie an unserem Informationsschalter im Terminal unter der Rufnummer +49 (0) 2955 77 0, direkt bei den Fluggesellschaften oder in Ihrem Reisebüro.

Transport von Tieren

Der Transport von Tieren muss bei jeder Fluggesellschaft frühzeitig angemeldet werden und ist in der Regel gebührenpflichtig. Wir empfehlen Ihnen, sich ausführlich bei der Fluggesellschaft über die Beförderungsbedingungen zum Transport von Tieren zu informieren. Über die behördlichen Vorgaben für die Reise mit Haustieren informiert Sie das Verbraucherministerium.

Gepäckermittlung

Lost & Found

Das Lost & Found Büro am Paderborn-Lippstadt Airport ist Ihr Ansprechpartner für:

Verlust/Verspätete Ankunft des Reisegepäcks

Sollten Sie nach der Landung feststellen, dass Ihnen ein Gepäckstück fehlt, nehmen unsere Mitarbeiter im Lost & Found Büro alle Detailinformationen auf und leiten die Gepäckermittlung ein.

Umgehend nach Ankunft des verlorenen Eigentums werden Kurierdienste beauftragt, die das Gepäck kostenlos zur angegebenen Zieladresse transportieren.


Beschädigung am Gepäck

Im Fall einer Gepäckbeschädigung wenden Sie sich bitte direkt bei Ihrer Ankunft an den Gepäckermittlungsschalter (Lost & Found), um eine Schadensmeldung aufzugeben.
Beschädigungen am Reisegepäck werden schriftlich aufgenommen und bestätigt.

Bitte beachten Sie: Die nachträgliche Aufnahme einer Gepäckbeschädigung (z. B. nach Verlassen des Flughafengebäudes) ist nicht möglich. In diesem Fall müssen Sie sich direkt an die Fluggesellschaft wenden.

Für die Schadensregulierung erhalten Sie nützliche Informationen sowie die notwendigen Unterlagen zur Kontaktaufnahme mit der Fluglinie.


Fundsachen

Alle Fundsachen werden im Lost & Found Büro verwaltet.

Kontakt

Lost & Found Terminal A, Ankunft
Öffnungszeiten: Besetzung zu allen Ankunftszeiten
Tel.: +49 (0) 2955 77 357
Fax: +49 (0) 2955  77 359


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Check-In

Zum Einchecken benötigen Sie Ihr Flugticket bzw. die Buchungsnummer und Ihren Pass/Personalausweis. Hier finden Sie alle Informationen wie z.B. Check-In Zeiten und Vorabend-Check-In.

Lagepläne

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