Antrag auf Flughafenausweis
Die Voraussetzungen für den Erhalt oder die Verlängerung eines Flughafenausweises sind:
- die dienstliche Notwendigkeit (Antrag auf Flughafenausweis),
- eine Überprüfung auf Zuverlässigkeit (siehe Hinweise Zuverlässigkeitsüberprüfung) und einer behördlichen Zugangsberechtigung, sowie
- die Bescheinigung über die Teilnahme an einer Luftsicherheitsschulung (siehe Hinweise Luftsicherheitsschulung)
Bitte beachten Sie als Antragsteller (Arbeitgeber), dass im Rahmen der Luftsicherheitsschulung eine praktische Einweisung gemäß § 8 Abs. 2 Luftsicherheits-Schulungsverordnung Ihrerseits für alle Mitarbeiter, die die Sicherheitsbereiche betreten müssen, erfolgen muss. Die Dokumentation der Einweisung ist in Ihrem Unternehmen aufzubewahren und eine Kopie der Ausweisstelle der Flughafen Paderborn Lippstadt/GmbH auszuhändigen.
Der Antrag auf einen Flughafenausweis ist sowohl in deutscher als auch in englischer Sprache verfügbar. Sie können die Dokumente herunterladen und digital ausfüllen oder auch ausdrucken und Ihre Daten handschriftlich (bitte auf gute Lesbarkeit achten) eintragen.
Den vollständig ausgefüllten Antrag können Sie per Mail einreichen.