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Ausweisstelle am Paderborn-Lippstadt Airport

Wir sind für Sie da

Öffnungszeiten & Kontakt

Öffnungs- und Bearbeitungszeiten:

Mo. bis Fr. (werktags): 10 Uhr bis 12 Uhr

Bitte melden Sie sich, wenn möglich, vorher mit Ihrem Anliegen an.

E-Mail Adresse: 

Telefonische Erreichbarkeit zu den Öffnungszeiten: +49 (0) 2955 77 304

Standort: Sie finden uns im Bereich des General Aviation Terminals (GAT). Zu den Öffnungszeiten ist der Zugang zur Ausweisstelle ausschließlich über die Landseite möglich.

 


Antrag auf Flughafenausweis

Die Voraussetzungen für den Erhalt oder die Verlängerung eines Flughafenausweises sind:

  • die dienstliche Notwendigkeit (Antrag auf Flughafenausweis),
  • eine Überprüfung auf Zuverlässigkeit (siehe Hinweise Zuverlässigkeitsüberprüfung) und einer behördlichen Zugangsberechtigung, sowie
  • die Bescheinigung über die Teilnahme an einer Luftsicherheitsschulung (siehe Hinweise Luftsicherheitsschulung)

Bitte beachten Sie als Antragsteller (Arbeitgeber), dass im Rahmen der Luftsicherheitsschulung eine praktische Einweisung gemäß § 8 Abs. 2 Luftsicherheits-Schulungsverordnung Ihrerseits für alle Mitarbeiter, die die Sicherheitsbereiche betreten müssen, erfolgen muss. Die Dokumentation der Einweisung ist in Ihrem Unternehmen aufzubewahren und eine Kopie der Ausweisstelle der Flughafen Paderborn Lippstadt/GmbH auszuhändigen.

Der Antrag auf einen Flughafenausweis ist sowohl in deutscher als auch in englischer Sprache verfügbar. Sie können die Dokumente herunterladen und digital ausfüllen oder auch ausdrucken und Ihre Daten handschriftlich (bitte auf gute Lesbarkeit achten) eintragen.

Den vollständig ausgefüllten Antrag können Sie per  einreichen.
 



Zuverlässigkeitsüberprüfung

Zur Ausstellung eines Flughafenausweises ist eine Zuverlässigkeitsüberprüfung gemäß § 7 LuftSiG der antragstellenden Person erforderlich.
Die Überprüfung durch die zuständige Luftfahrtbehörde beinhaltet die Abfrage von unterschiedlichen behördlichen Stellen mit dem Ziel sicherzustellen, dass keine Tatsachen bekannt sind, aus denen sich im Hinblick auf den Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit im Luftverkehr Bedenken gegen den Zutritt zu luftseitigen Bereichen oder sensiblen Teilen des Sicherheitsbereichs ergeben könnten. Dazu werden u.a. Wohnsitze der letzten 10 Jahre abgefragt, sollten Sie innerhalb der letzten 5 Jahre im Ausland gelebt haben oder derzeit dort leben, fordert die Behörde ggf. eine Straffreiheitserklärung bei der antragstellenden Person an. Darüber hinaus werden alle Beschäftigungsverhältnisse, Aus- und Weiterbildungen und jegliche Beschäftigungslücken (von mehr als 28 Tagen) mindestens während der letzten 5 Jahre überprüft.

Zuverlässigkeitsüberprüfung nach §7 LuSiG


Beantragung

  • Vorlage des gültigen Personalausweises (nur EU-Mitgliedsstaaten) bzw. Reisepasses 
  • Unterschrift der antragstellenden Person
  • Firmenstempel und Unterschrift der antragstellenden Firma

Entgelte und Gebühren

  • Die Überprüfung auf Zuverlässigkeit durch die Luftsicherheitsbehörde ist nach der Luftsicherheitsgebührenverordnung (LuftSiGebV) kostenpflichtig. Die Kosten für diese Überprüfung trägt der Antragsteller (Arbeitgeber, §7 Abs. 2 LuftSiG).
  • Des Weiteren trägt der jeweilige Arbeitgeber alle Kosten, die für die Antragsbearbeitung und die Ausstellung von Flughafenausweisen laut Gebührenordnung der FHG anfallen.
  • Bei Verlust hat der Gebührenschuldner die Kosten für die Erstellung eines neuen Flughafenausweises zuzüglich einer Verwaltungsgebühr zu tragen.
  • Dem Antragsteller wird eine Verwaltungsgebühr berechnet, wenn die Ausweisrückgabe angemahnt worden ist.

Luftsicherheitsschulung

Für einen Flughafenausweis ist eine Sicherheitsschulung gemäß VO (EU) 2015/1998 Nr. 11.2.6 nötig. 
Weitere Hinweise zu Schulungen finden Sie unter: Geschäftspartner - Schulungen

Sollten Sie bereits über eine gültige Sicherheitsschulung gemäß Nr. 11.2.6 des Anhangs VO (EU) 2015/1998 verfügen (Gültigkeit 5 Jahre), können Sie den Nachweis dazu direkt mit dem Antrag einreichen. 


Abholung des Ausweises

Bitte bringen Sie zur Abholung Ihres Flughafenausweises für den Paderborn-Lippstadt Airport Ihren gültigen amtlichen Personalausweis (nur EU-Mitgliedsstaaten) bzw. Reisepass mit. Handelt es sich um eine Verlängerung/Änderung, bringen Sie bitte auch Ihren alten Ausweis mit.


Verlängerung

Bitte füllen Sie einen neuen Antrag aus. Dies gilt auch für den Fall von Änderungen (z.B. Nachname)



Kontakt

Flughafen Paderborn/Lippstadt GmbH
Ausweisstelle im GAT
Flughafenstraße 33
33142 Büren
 
Tel.: +49 (0) 2955 77 304
Mail:

 


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