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Foto- & Drehgenehmigung
Film- und Fotoaufnahmen sind grundsätzlich kostenpflichtig. Die Abrechnung richtet sich nach Zeit und Betreuungsaufwand.
Bitte wenden Sie sich an unsere Pressestelle
E-Mail: presse@airport-pad.com
Bitte beachten Sie die folgenden Regeln für Ihre Film- und Fotoaufnahmen im und am Paderborn-Lippstadt Airport.
- Foto- und Filmaufnahmen am Paderborn-Lippstadt Airport müssen generell bei der Pressestelle angemeldet und genehmigt werden.
- Film- oder Fototeams sind verpflichtet, die Arbeiten mit einer eigenen Haftpflichtversicherung abzusichern. Die Flughafen Paderborn/Lippstadt GmbH ist von gesetzlichen Haftpflichtansprüchen freigestellt.
- Jedes Film- oder Fototeam benennt einen Verantwortlichen, der durch seine Unterschrift für die Beachtung dieser Regeln verantwortlich zeichnet.
- Film- und Fotoarbeiten im Sicherheitsbereich sind nur nach vorheriger Genehmigung und mit Betreuung durch Flughafenpersonal möglich.
- Film- und Fotoarbeiten im öffentlichen Bereich des Flughafens sind je nach Aufwand auch ohne Betreuung möglich, müssen allerdings vorab schriftlich in der Pressestelle angemeldet und genehmigt werden. Das Team meldet sich zu Beginn der Dreharbeiten am Informationsschalter im Terminal.
- Für alle Film- und Fotoarbeiten, die nicht aus tagesaktuellem Anlass gemacht werden müssen, gilt eine Anmeldefrist von mindestens zehn Tagen. Bei der Anmeldung bitte Zeitrahmen, Drehorte und Anzahl der Teilnehmer angeben.
- Das Personal darf nur nach direkter Anfrage und mit vorheriger Genehmigung der Pressestelle gefilmt werden (Recht am eigenen Bild).
- Das Filmen der Sicherheitskontrollen ist von der Bundespolizei untersagt. Das gilt auch für Aufnahmen in Richtung dieser Kontrollen. Bei Nichtbeachtung kann das Filmmaterial von der Bundespolizei eingezogen werden.
- Schwenks durch die Hallen, ohne einzelne Personen direkt zu filmen sind möglich.
- Kabel dürfen aus Sicherheitsgründen nicht gezogen werden, da sie eine Behinderung oder Unfallquelle für Passagiere und Kofferkulis darstellen können.
- Die Genehmigung zur Ausstrahlung wird nur für Sendungen erteilt, die in unmittelbarem Zusammenhang mit den angemeldeten Arbeiten stehen. Eine spätere Ausstrahlung zur Bebilderung anderer Themen ist unzulässig und wird hiermit untersagt bzw. muss genehmigt werden.
- Die Flughafen Paderborn/Lippstadt GmbH erhält von den Aufnahmen auf Anforderung ein Belegexemplar.
- Bei strittigen Fragen entscheidet die abgestellte Betreuung oder der Terminalmanager.
Kosten für Foto- und Filmaufnahmen
Film- & Fotoaufnahmen am Paderborn-Lippstadt Airport
Bitte beachten Sie die folgenden Regeln für Ihre Foto- und Filmaufnahmen im und am Paderborn-Lippstadt Airport.
Foto- und Filmaufnahmen sind grundsätzlich kostenpflichtig. Die Abrechnung richtet sich nach Zeit und Betreuungsaufwand.
Bitte senden Sie das ausgefüllte und unterschriebene Formular an presse@airport-pad.com.