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Alleinreisende Kinder

Was Sie wissen müssen, wenn Ihr Kind allein auf Reisen geht.

  • Folgende Regelungen sind nicht allgemeingültig, je nach Fluggesellschaft können die Vorgaben abweichend sein. Bitte erkundigen Sie sich frühzeitig, spätestens jedoch bei der Buchung über die jeweiligen Bedingungen Ihrer Fluggesellschaft!

Kinder vor dem 5. Geburtstag dürfen grundsätzlich nicht allein reisen:

Vor dem 2. Geburtstag müssen Kleinkinder immer in Begleitung eines Elternteils/Erziehungsberechtigten oder eines Erwachsenen sein. Bei Kindern zwischen dem 2. und 5. Geburtstag dürfen auch ältere Geschwister (in der Regel ab 16 Jahren) mit schriftlicher Einverständniserklärung eines Elternteils/Erziehungsberechtigten ihre jüngeren Geschwister begleiten. Kinder ab dem 5. und vor dem 12. Geburtstag dürfen auch ohne Begleitung reisen, müssen dann jedoch den Betreuungsservice der Fluggesellschaft in Anspruch nehmen. Dieser Service ist gebührenpflichtig, die Kosten variieren je nach Fluggesellschaft und Flugstrecke.


Unbegleitete Kinder ab 12 Jahren

Ab dem 12. Geburtstag dürfen Kinder/Jugendliche allein und ohne Betreuungsservice reisen. Auch hier sollten Sie Ihrem Kind neben allen erforderlichen Unterlagen unbedingt auch eine Einverständniserklärung mitgeben, diese ist für viele Flugziele erforderlich.

Eine Betreuung nach dem 12. Lebensjahr ist häufig gegen Gebühr möglich, falls gewünscht. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Fluggesellschaft.
 
Hinweis:
Auch wenn Ihr Kind mit befreundeten Familien oder nicht erziehungsberechtigten Angehörigen reist, sollten Sie unbedingt eine entsprechende Einverständniserklärung ausfüllen!



Reisevorbereitung für alleinreisende Kinder

Geben Sie beim Kauf des Tickets an, dass Ihr Kind allein reist. Häufig erhalten Sie dann bereits ein Betreuungsformular und eine kleine Umhängetasche für Ihr Kind. In manchen Fällen werden diese Unterlagen auch erst am Check-in Schalter ausgehändigt. Für das Handgepäck Ihres Kindes gelten die üblichen Maße, Ihr Kind sollte es allerdings selbst gut tragen können. Notwendige Medikamente, warme Kleidung, ein kleines Taschengeld und natürlich das Lieblingskuscheltier sollten auch nicht fehlen.

    Zum Ausfüllen des Betreuungsformulars sind folgende Angaben notwendig:

    • Name und Alter des Kindes
    • Flugnummer, Datum und Flugziel
    • Name, Adresse und Telefonnummer der Begleitperson zum Flughafen
    • Name, Adresse und Telefonnummer des Abholers am Zielflughafen (sehr wichtig)

    Folgende Reisedokumente müssen am Check-In Schalter vorliegen:

    • Flugschein oder Buchungsbestätigung bei ticketloser Buchung
    • Ausgefülltes Betreuungsformular
    • Gültiger Reisepass oder Kinderausweis
    • Visum für das Zielland (falls erforderlich)
    • ggf. Bestätigung über Reiseversicherung (falls vorhanden)
    • ggf. Einverständniserklärung, dass ihr Kind allein reisen darf (je nach Zielland notwendig)
    • ggf. medizinische Hinweise, wie z. B. Allergieausweis (empfohlen)

    Betreuung vor dem Abflug

    Am Flughafen dürfen Eltern oder bevollmächtigte Personen das Kind bis zum Flugsteig begleiten. Zum Einsteigen in das Flugzeug übergeben Sie Ihr Kind einem Mitarbeiter der Fluggesellschaft oder einem Handlingagenten, der es in das Flugzeug begleitet. Bitte bleiben Sie solange am Flughafen, bis das Flugzeug abgehoben hat!


    Betreuung im Flugzeug

    An Bord wird Ihr Kind von einem Flugbegleiter/in begrüßt und während des Fluges betreut. Im Flugzeug bekommt Ihr Kind einen besonderen Platz, der sich in der Nähe des Flugbegleiters befindet. Zudem gibt es in der Regel Spiele oder Malutensilien, so dass sich Ihr Kind rundum wohl fühlen kann.


    Betreuung nach der Landung

    Am Zielflughafen wird Ihr Kind wieder vom Flugzeug abgeholt und der angegebenen Abholperson übergeben. Aus Sicherheitsgründen müssen die Abholer ihren gültigen Ausweis vorzeigen, der dann mit den Angaben im Betreuungshinweis verglichen wird. Bitte teilen Sie diese Information den Abholern frühzeitig mit.


    Einverständniserklärung

    Hier finden Sie das auszufüllende Formular:

    Einverständniserklärung

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